COVID-19... was ist zu beachten?
- In den Praxisräumlichkeiten ist von allen Personen über 6 Jahren eine FFP2-Maske zu tragen.
- Weder PatientInnen noch deren Begleitpersonen müssen einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen. Die 3G-Regel gilt aber weiterhin für ErgotherapeutInnen. Ich, als Ihre Therapeutin, bin voll immunisiert und teste mich zusätzlich wöchentlich.
- Nach Betreten der Praxis bitte umgehend die Hände gründlich waschen bzw. desinfizieren - entsprechende Mittel sind vorhanden.
- In jedem Raum der Praxis steht Desinfektionsmittel: Sie können sich gerne auch beim Verlassen der Praxis nochmals die Hände desinfizieren.
- Leiden Sie unter allgemeinen Krankheitssymptomen bitte ich Sie den Termin abzusagen! (Die Therapieeinheit wird natürlich nicht in Rechnung gestellt.)
Bitte beachten Sie: Je nach Entwicklung der COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden Empfehlungen und verpflichtenden Vorgaben der Bundesregierung kann es zu Änderungen der Handlungsempfehlungen kommen, die Einfluss auf den Praxisalltag haben.
Vielen Dank für die Mitarbeit und das Verständnis für die gesetzten Maßnahmen!
Wahltherapeutin
Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse habe. Sie bezahlen die Therapie privat, können sich aber einen großen Teil der Therapiekosten von Ihrer Versicherung zurück holen, sofern sie die Verordnung vorab chefärztlich bewilligen lassen.
Wie kommen Sie zu Ihrer Therapie?
1. Verordnung der Ergotherapie durch Ihre Ärztin/ Ihren Arzt.
Die Überweisung sollte beinhalten:
- Name & Anschrift der Patientin/des Patienten (bzw. des Kindes)
- Versicherungsnummer des Patienten (bzw. Kindes & der Person, bei der es mitversichert ist)
- Ärztliche Diagnose (laut ICD-10)
- Therapieempfehlung (z.B. 10 Einheiten á 60 Min. Ergotherapie, Hausbesuch falls erforderlich)
2. Notwendigkeit der chefärztlichen Bewilligung der Verordnung für Ergotherapie besteht nur noch für Versicherte der SVS. Dadurch ist ein tarifmäßiger Kostenersatz gewährleistet.
Die ÖGK hat die Bewilligungspflicht bis 30. Juni 2025 ausgesetzt.
Die BVAEB hat die Bewilligungspflicht für ergotherapeutische Leistungen aufgrund der Pandemie weiterhin bis auf Widerruf ausgesetzt. (Stand Juli 2022)
3. Telefonische Terminvereinbarung.
Wenn Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie mir bitte Name und Telefonnummer und ich rufe Sie gerne zurück.
Abrechnung
Am Ende der Therapieserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung, die Sie bitte innerhalb von 10 Tagen mittels Überweisung bezahlen. Auf Wunsch stelle ich auch gerne eine Teilrechnung aus.
Die Originalrechnung samt Zahlungsbeleg, Verordnung und dem von mir ausgestellten Behandlungsplan können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese refundiert den entsprechenden Kassentarif.
Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind haben Sie weiters die Möglichkeit, bis zu 100% der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen. Reichen Sie dafür die Bestätigung der Pflichtversicherung mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Zusatzversicherung ein.
Handelt es sich bei dem Geschehen, das Sie zu mir in die Therapie führt um einen Unfall, werden jene Therapiekosten, die nicht von der Pflichtversicherung rückvergütet wurden, mitunter von der Unfallversicherung übernommen. In diesem Fall bitte bei ihrer Versicherung rückfragen.
Tarif - Ergotherapie
30 Minuten EUR 40
45 Minuten EUR 60
60 Minuten EUR 80
Hausbesuch (bis 20km) + EUR 25
Bericht (z.B. für Versicherung) pro Seite EUR 25
Diese Tarife enthalten keine Umsatzsteuer, da medizinische Leistungen gemäß § 6 Abs. 1/Z UStG umsatzsteuerbefreit sind.
Verordnung und Kosten der Schienenversorgung
Wie komme ich zu einer, für meine Hand individuell angefertigten, Schiene?
Damit ich für Sie eine Schiene anfertigen kann bedarf es:
- einer schriftlichen, ärztlichen Verordnung* (Heilbehelfsschein) und
- eines Kostenvoranschlags, den ich Ihnen gerne vorab erstelle.
Mit diesen beiden Unterlagen können Sie die Schiene chefärztlich bewilligen lassen.
*) Die bewilligte Verordnung nehmen Sie bitte zur ersten Therapieeinheit mit.
Kosten
Die Kosten für eine Schiene variieren je nach verwendetem Material, Größe der Schiene und Dauer für die Anfertigung. Deshalb verstehen sich die nachfolgenden Preise nur als Richtwert:
- Beugestopp oder Buddyloop: ca. EUR 20
- Fingerschiene: ca. EUR 30
- statische Schiene klein (z. B. Rhizarthrose-, CTS-Schiene): ca. EUR 80 - 100
- statische Schiene mittel (z.B. Lagerungsschiene nach M. Dupuytren OP): ca. EUR 125
- statische Schiene groß (z. B. Lagerungsschiene bei Rheuma, Hypertonusschiene): ca. EUR 140
Im Preis inkludiert ist die Arbeitszeit, das Material sowie die Nachkontrolle mit eventueller Anpassung.
Für die erste Therapieeinheit zu beachten.
Bitte nehmen Sie zur ersten Therapieeinheit die bewilligte Verordnung und alle aktuellen Unterlagen betreffend Ihres Problems mit. Das sind z. B.: Befunde, Therapie-/Rehaberichte, Röntgenbilder, Operationsberichte, ev. vorhandene Schienen, ...
Wie läuft die Ergotherapie ab?
Zu Beginn der Therapie erfolgt eine ausführliche Anamnese (Befundung) und Situationsanalyse. Ich befrage Sie über die aktuellen Beschwerden, Lebensumstände, Probleme und Ressourcen. Es erfolgt eine - zum Teil standardisierte - Testung jener Bereiche, in denen die Beschwerden / Einschränkungen vorliegen.
Im Anschluss an die Befundung werden gemeinsam Therapieziele festgelegt, an denen wir in den Therapieeinheiten arbeiten und ich erstelle für Sie einen individuellen Therapieplan, mit dem es uns gelingen soll, diese Ziele auch zu erreichen.
Terminverhinderung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden im Vorhinein Ihren Termin abzusagen. Es reicht ein SMS oder eine Nachricht auf der Mobilbox.
In manchen Fällen ist eine fristgerechte Absage nicht möglich und dafür habe ich Verständnis. Ab dem zweiten Termin, der nicht zeitgerecht storniert wird, werden die Kosten der Therapie aber zur Gänze in Rechnung gestellt.
Was erwarte ich von Ihnen?
Die Motivation am Erfolg der Therapie aktiv beizutragen! Ergotherapie bedeutet für mich Hilfe zur Selbsthilfe. Bei akuten Beschwerden können mitunter manuelle Techniken, Tapeanlagen oder Schienen unmittelbar Erleichterung der Beschwerden bringen. Langfristiger Erfolg beinhaltet aber immer Ihre aktive Mithilfe und Umsetzung von Übungen und Maßnahmen in eigener Verantwortung.
Der Therapieerfolgt beruht nicht nur auf der Auswahl passender Therapiemethoden. Auch Zwischenmenschliches, beiderseitige Offenheit und dass Sie sich in der Therapie wohl fühlen trägt maßgeblich zum Therapieerfolg bei. Sprechen Sie deshalb bitte an, was Ihnen wichtig ist.